- BG-GS-ET 15
- BG-GS-ET 19
- BG-GS-ET 20
- DIN EN 50041
- DIN EN 50047
- EMV-Richtlinie 89/336/EWG demnächst 2004/108/EG
- EN 418
- EN 954-1
- EN 1088
- EN 62061
- EN ISO 13849-1
- IEC 60204-1
- IEC 60529
- IEC 60947-1
- IEC 60947-5-1
- IEC 60947-5-2
- IEC 60947-5-3
- IEC 60947-5-5
- IEC 60947-5-6
- Maschinenrichtlinie 98/37/EG: Maschinensicherheit in Europa
- Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG

Normen
BG-GS-ET 15
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von zwangsöffnenden Positionsschaltern. Diese Grundsätze werden, den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und dem technischen Fortschritt folgend, von Zeit zu Zeit überarbeitet und ergänzt. Für die Prüfung durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss "Elektrotechnik" ist stets die neueste Ausgabe verbindlich. Fachausschuss "Elektrotechnik", Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, www.bgfe.de/bilder/pdf/gs-et-15__2005-03_.pdf
BG-GS-ET 19
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Verriegelungseinrichtungen mit elektromagnetischen Zuhaltungen. Diese Grundsätze werden, den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und dem technischen Fortschritt folgend, von Zeit zu Zeit überarbeitet und ergänzt. Für die Prüfung durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss "Elektrotechnik" ist stets die neueste Ausgabe verbindlich. Fachausschuss "Elektrotechnik", Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, www.bgfe.de/bilder/pdf/gs-et-19_a04-2004.pdf
BG-GS-ET 20
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Sicherheitsschaltgeräten. Diese Grundsätze werden, den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und dem technischen Fortschritt folgend, von Zeit zu Zeit überarbeitet und ergänzt. Für die Prüfung durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschuss "Elektrotechnik" ist stets die neueste Ausgabe verbindlich. Fachausschuss "Elektrotechnik", Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, www.bgetem.de/bilder/pdf/gs-et-20__2009-01.pdf
DIN EN 50041
Industrielle Niederspannungs-Schaltgeräte; Hilfsstromschalter; Positionsschalter 42,5 x 80; Maße und Kennwerte
DIN EN 50047
Industrielle Niederspannungs-Schaltgeräte; Hilfsstromschalter; Positionsschalter 30 x 55; Maße und Kennwerte
EMV-Richtlinie 89/336/EWG demnächst 2004/108/EG
Die EMV-Richtlinie legt Schutzanforderungen sowie die entsprechenden Kontrollmodalitäten (Regelung des freien Warenverkehrs, Maßnahmen bei Abweichungen von der Richtlinie, Kennzeichnungsvorschriften, Übergangsfristen etc.) fest. Sind die Anforderungen der EMV-Richtlinie (und aller weiteren auf das Produkt anzuwendenden Richtlinien) erfüllt, so darf das Inverkehrbringen von keinem Mitgliedsstaat der EU behindert werden. Werden Anforderungen nicht erfüllt, kann das Inverkehrbringen untersagt bzw. Rückrufaktionen eingeleitet werden. Betroffen sind alle Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, Importeure und Händler, die Geräte in Verkehr bringen, die der EMV-Richtlinie unterliegen. Im Sinne der Richtlinie gelten als "Geräte" alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische bzw. elektronische Bauteile enthalten. Der Geltungsbereich umfasst alle Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann. Weiterhin wird sie auf Bauteile angewandt, sofern diese eine direkte Funktion haben und für den Endverbraucher erhältlich sind. Werden in der Richtlinie festgelegte Schutzanforderungen für bestimmte Produkte durch Einzelrichtlinien harmonisiert, so gilt die EMV-Richtlinie nicht für diese Produkte und diese Schutzanforderungen bzw. verliert mit dem Inkrafttreten der Einzelrichtlinien ihre entsprechende Gültigkeit. (Zu diesen Produkten zählen Kraftfahrzeuge, Traktoren für Land- und Forstwirtschaft, medizinische Implantate, Telekommunikationsendgeräte und selbst gebaute Amateurfunkgeräte.)
Im Amtblatt der Europäischen Union vom 31.12.2004 wurde die neue EMV-Richtlinie veröffentlicht. Damit würden Verwaltungsverfahren einfacher und elektrische und elektronische Geräte billiger, so die EU-Kommission. Gleichzeitig führe die Richtlinie zu einer Verbesserung der Information und Dokumentation bei den Aufsichtsbehörden. Die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG wird durch die Neufassung 2004/108/EG ersetzt. Ab dem 20. Juli 2007 kann die neue EMV-Richtlinie durch die Hersteller angewendet werden. Produkte, die der bisherigen Richtlinie 89/336/EWG entsprechen, dürfen noch bis einschließlich 19. Juli 2009 in Verkehr gebracht werden.
EN 418
Sicherheit von Maschinen; NOT-AUS-Einrichtung, funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze; Deutsche Fassung EN 418:1992
EN 954-1
Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze
EN 1088
Sicherheit von Maschinen; Verriegelungseinrichtungen mit und ohne Zuhaltungen; Allgemeine Gestaltungsleitsätze und Festlegungen
EN 62061
Sicherheit von Maschinen; Erläuterungen zur Anwendung der Normen EN 62061 und EN ISO 13849-1 Sie sind Maschinenhersteller, Systemintegrator oder rüsten Maschinen um? Was Sie bei der funktionalen Sicherheit zukünftig berücksichtigen sollten! http://www.zvei.org/index.php?id=315&0=&type=1
EN ISO 13849-1
Sicherheit von Maschinen; Erläuterungen zur Anwendung der Normen EN 62061 und EN ISO 13849-1 Sie sind Maschinenhersteller, Systemintegrator oder rüsten Maschinen um? Was Sie bei der funktionalen Sicherheit zukünftig berücksichtigen sollten! http://www.zvei.org/index.php?id=315&0=&type=1
IEC 60204-1
Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
IEC 60529
Schutzarten durch Gehäuse - IEC 60529 definiert die Schutzarten, die Auskunft über die Einsetzbarkeit der Produkte in rauem Umfeld bzw. über ihre Unempfindlichkeit gegenüber Feuchte, Nässe und Staub geben.
IEC 60947-1
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 1: Allgemeine Festlegungen
IEC 60947-5-1
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-1: Steuergeräte und Schaltelemente - Elektromechanische Steuergeräte (IEC 60947-5-1:2003); Deutsche Fassung EN 60947-5-1:2004, Berichtigungen zu DIN EN 60947-5-1 (VDE 0660-200):2005-02
IEC 60947-5-2
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-2: Steuergeräte und Schaltelemente - Näherungsschalter (IEC 60947-5-2:1997 + A1:1999 + A2:2003); Deutsche Fassung EN 60947-5-2:1998 + A1:1999 + A2:2004
IEC 60947-5-3
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-3: Steuergeräte und Schaltelemente - Anforderungen für Näherungsschalter mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen (PDF) (IEC 60947-5-3:1999 + A1:2005); Deutsche Fassung EN 60947-5-3:1999 + A1:2005
IEC 60947-5-5
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-5: Steuergeräte und Schaltelemente - Elektrisches NOT-AUS-Gerät mit mechanischer Verrastfunktion (IEC 60947-5-5:1997 + A1:2005); Deutsche Fassung EN 60947-5-5:1997 + A1:2005
IEC 60947-5-6
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-6: Steuergeräte und Schaltelemente - Gleichstrom-Schnittstelle für Näherungssensoren und Schaltverstärker (NAMUR) (IEC 60947-5-6:1999); Deutsche Fassung EN 60947-5-6:2000
Maschinenrichtlinie 98/37/EG: Maschinensicherheit in Europa
Die europäische Maschinenrichtlinie 98/37/EG regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG
Richtlinie des Rates vom 19. Februar 1973 betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 73123/EWG, veröffentlicht im Amtsblatt der EG. Die Niederspannungsrichtlinie legt Schutzanforderungen sowie die entsprechenden Kontrollmodalitäten fest. Sind die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, so darf das Inverkehrbringen von keinem Mitgliedsstaat der EG behindert werden. Werden Anforderungen nicht erfüllt, kann das Inverkehrbringen untersagt werden bzw. das Produkt zurückgezogen werden. Betroffen sind alle Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, Importeure und Händler, die Geräte in Verkehr bringen. Der Geltungsbereich umfasst elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der im Anhang 11 der Richtlinie aufgeführten Betriebsmittel und Bereiche.



